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Es ist Anfang Juni in Deutschland. Die aktuelle Corona-Welle ebbt ab und wir bekommen neue Anfragen für real-life Workshops und Trainings vor Ort. Wie gehen wir damit um? Wie können wir das umsetzen?

Wir stellen in zwei Teilen unseren Prozess hin zu unserem Corona-Hygienekonzept vor.

Dies ist der vielleicht nüchternste Text, den StackofStones bisher geschrieben hat. Keine Superlative. Keine Ausrufezeichen. Es geht um unsere Gesundheit, um die Zukunft unserer Branche und um gesellschaftliche Verantwortung. 

Sind Trainer und Coaches »Anfasser«?

Nicht nur ein Physiotherapeut ist beruflich ein “Anfasser”. Viele Berufsgruppen kommen bei Ihren Dienstleistungen ihren Klienten und Kunden nah. 

Trainer und Coaches »bewegen und berühren« Menschen. Glücklicherweise meist in einer Form der Wissensvermittlung und Haltungsveränderung, in der der körperliche Kontakt nicht zwingend notwendig ist. 

Trainern und Coaches fällt beim Nachdenken über das Thema Hygienekonzept auf, wie manche ihrer Methoden und Übungen doch in der Vergangenheit im »Nahbereich« zu den Teilnehmern stattgefunden haben.

Halte ich überhaupt wieder Präsenzschulungen?

Das Jahr 2020 ist von großen Veränderungen und Verunsicherung geprägt. Solche Krisen fördern innovative Ideen.

Viele Beratungen und Trainings lassen sich durchaus digitalisieren. Webinare und E-Learning Methoden bekommen einen neuen Stellenwert. 

Manche Inhalte, mit dem Ziel der Haltungsveränderung der Teilnehmer, oder bei denen es um Gruppenerfahrungen geht, lassen sich schwer digital umsetzen. 

Immer mehr Kunden werden sich bei einer weiteren Entspannung des Infektionsgeschehens Workshops und Trainings im Präsenzseminar wünschen.

Der Trainer bewegt sich hier im Spannungsbogen der eigenen Risikoeinschätzung und der des Auftraggebers.

Wir sind gemeinsam auf der Suche nach einer neuen Normalität. Es wird wieder Präsenztrainings geben.

Was ist erlaubt, was ist verboten?

Die rechtliche Grundlage verändert sich im Augenblick ständig. Was heute untersagt ist, morgen wieder alltäglich möglich. Leider macht die politische Ebene deutlich, dass Lockerungen zurückgenommen werden können. Diese Drohung steckt hinter der Diskussion über „Infektionsobergrenzen“.

Nicht nur, dass die Vorschriften sich schnell ändern, sie sind auch von Ort zu Ort unterschiedlich. 

Die Bundesländer können, entsprechend ihrer Hoheitsrechte, eigene Regeln aufstellen. Einzelne Kommunen und Städte haben das Recht diese Landes-Anordnungen ergänzen.

Grundsätzlich gilt für die Durchführung einer jedes Training, Meetings oder Coaching die Regel, dass der Veranstalter die Verantwortung trägt. Entscheidende Größen sind im rechtlichen Rahmen daher der „Veranstalter“ und der „Veranstaltungsort“. Auch sind alle Verordnungen so zu lesen, dass bei jeder Veranstaltung eingehend überprüft werden sollte, ob es nicht Alternativen zur Präsenzveranstaltung gibt. 

Daraus ergeben sich rechtliche Unterschiede bei der Durchführung:

  1. Es gibt offene Trainings, die ich in als Veranstalter in meinen Geschäftsräumen oder an einem Veranstaltungsort, wie einem Hotel abhalte (offene Seminare)
  2. Trainings, die ich Inhouse in den Schulungs- und Besprechungsräumen des Auftraggeber in dessen Auftrag halte
  3. Coachings, die ich in meinem Privaträumen durchführe

Offene Trainings gelten als Veranstaltungen. Ob sie erlaubt sind oder nicht richtet sich je nach Bundesland in der Vergangenheit nach der Teilnehmerzahl. Zur Zeit (Stand 06.05.2020) sind öffentliche Veranstaltungen nicht erlaubt. 

In einigen Bundesländern wird damit gerechnet, dass diese Regelungen Mitte Mai verändert werden.

Inhouse-Trainings bei einem Kunden sind unter Einhaltung der Hygienevorschriften erlaubt.

Im Zweifelsfall empfiehlt es sich die entsprechenden kommunalen Institutionen rechtzeitig vor der Veranstaltung zu kontaktieren und sich die Erlaubnis eines Trainings schriftlich bestätigen zu lassen.    

Coachings in den eigenen Geschäftsräumen sind je nach Bundesland entweder erlaubt oder nicht erlaubt. Führe ich die Coachings nicht in meinen Geschäftsräumen, sondern in meinen Privaträumen oder den Privat- oder Geschäftsräumen des Kunden durch, sind die Coachings erlaubt. 

Brauche ich als Trainer ein Hygienekonzept?

Der Veranstalter ist für die Einhaltung der Hygienevorschriften verantwortlich. 

Für die häufige Form der Trainings, das Inhouse-Trainings, bedeutet das, dass der Auftraggeber für die Einhaltung die Verantwortung trägt. Es empfiehlt es sich, zur gegenseitigen Schärfung des Bewusstseins, einen derartigen Passus in den Trainingsvertrag mit aufzunehmen. 

Ob ich als Trainer ein Hygienekonzept brauche, hat mit der eigenen Haltung zu tun und wie ich im Verkaufsprozess vorgehe. 

Es gibt Auftraggeberbeziehungen, bei denen viel auf der Vertrauensebene passiert und wenig schriftlich fixiert wird. 

Es ist ein Zeichen von Professionalität, die „Spielregeln“ vor einem Training klar zu kommunizieren und dokumentieren. Jeder Trainer hat schon einmal an dem einen oder anderen Punkt die Erfahrung gemacht, dass es besser gewesen wäre, gewisse Absprachen und Erwartungen vorher zu schriftlich zu dokumentieren. 

Um eine solche „Hätte-Hätte-Fahrradkette“-Situation zu vermeiden, empfiehlt es sich, die eigenen Regeln in einem Hygienekonzept zu fixieren und als Grundlage mit in die Auftragserteilung mit auf zu nehmen. 

Es gibt Unterschiede bei der Bewertung der Gefahren. Eine gemeinsame Haltung bei der Umsetzung der Maßnahmen kann nicht vorausgesetzt, sondern muss abgeklärt werden. 

 

In Teil 2 stellen wir unser eigenes StackofStones-Hygienekonzept vor.

Ein Beitrag von StackofStones. (c) 2014-2020

 

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